Big Data: Die Potentiale von Daten verstehen, Projekte daraus verwirklichen und seine Daten entfalten.

Nachteile und Risiken

Schlägt Google aufgrund des Suchverhaltens der Nutzer negative Begriffe vor, so kann das  als Rufschädigung ausgelegt werden, obwohl der Algorithmus selbst ja keine bösen Absichten hat. Zahlreiche Prominente oder Unternehmen haben deswegen schon Prozesse gegen Google begonnen, die zumindest in bestimmten Fällen auch gewonnen wurden. In diesem Fall zensiert Google sozusagen die Vorschlagsliste.

Umgekehrt könnte eine PR-Firma etwa über soziale Netzwerke die Benutzer zur Eingabe bestimmter Suchbegriffe animieren und so eine Werbekampagne mittels einer Platzierung positiver Assoziationen durchführen. Dies möchte Google ebenfalls verhindern.

Entgegen kommt dem, dass Menschen offenbar negative Assoziationen spannender finden und sich diese auch besser merken können. In einem Forschungsexperiment wurde beobachtet, dass die Benutzer ein Suchergebnis um ein Vielfaches häufiger angeklickt haben, wenn der damit assoziierte Begriff negativ konnotiert war. Während die Klickrate für einen positiven Begriff im Mittel bei nahezu 0 Prozent lag, stieg sie bei negativen Assoziationen auf durchschnittlich 5 Prozent.

Damit erhöht sich die Häufigkeit solcher Suchbegriffe aber noch; sie wandern in der Vorschlagsliste weiter nach oben. Ich kann dies ausprobieren, indem ich einmal die Namen von Prominenten google – meist sind die Ergänzungsvorschläge nicht besonders schmeichelhaft.

Ein anderes Experiment hat untersucht, wie Menschen auf negativ konnotierte Suchvorschläge zu Personen und Unternehmen reagieren. 20 Prozent der Versuchspersonen hatten danach gegenüber den Unternehmen und sogar die Hälfte gegenüber Personen einen negativen Eindruck. Zwischen 25 und 35 Prozent behielten den negativen Vorschlag auch in Erinnerung. Google ist also ein wahres Eldorado für Gerüchte und Negativkampagnen.

Bequemlichkeit versus Privatsphäre

Es stellt sich manche sicher die Frage, wie viel Google über den Einzelnen weiß und ob es ein persönliches Profil anlegt. Auch hier bleiben die Details geheim; klar ist jedoch, dass Google die eigenen Suchbegriffe speichert, wenn ich mit dem Konto eines der Google-Dienste angemeldet bin. Auch ohne Anmeldung werden über die IP des Benutzers Daten gespeichert. Jeder wird schon einmal erlebt haben, dass nach dem Besuch einer bestimmten Seite plötzlich an einer völlig anderen Stelle Werbevorschläge eingeblendet werden, die erstaunlich gut zu der vorherigen Seite passen. Das kann ich, je nach Toleranzschwelle, praktisch finden oder mich dadurch verfolgt fühlen.

Es betrifft alle Google-Benutzer und lässt sich auch durch das Abmelden nicht beseitigen. Dass Google und zahlreiche andere Anbieter meine Daten sammeln und statistisch analysieren, ist und bleibt wohl eine Tatsache. Es bleibt nur die Möglichkeit einer wechselnden IP über Proxy-Server, aber dabei werden schnell technische Dimensionen erreicht, die die meisten Alltagsbenutzer vermutlich überfordern.

Dieser Beitrag gehört zu einer vierteilige Serie über die Chancen und Risiken von Google Suggest.

Weiterführende Links:

Studien zur (negativen) Wirkung:

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: